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Leider dürfen wir unseren Service nicht länger anbieten. Aber ein interessierter Mensch mit entsprechenden Befugnissen könnte daraus richtig was machen. Gerne geben wir weitere Auskünfte. WERBUNG: |
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Willkommen beim Service-Center für Ihre Reisebeschwerden.
Wenn Sie auch zu denen gehören, die unliebsame Überraschungen des letzten Urlaubs beim Reiseveranstalter geltend machen wollen, dann sind Sie hier richtig.
Wir kümmern uns um Ihre Urlaubsreklamation und um Ihre Reisepreiserstattung.
Bei der Beurteilung Ihrer Reisereklamation durch den Reiseveranstalter ist immer eine gewisse Auslegung im Spiel. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Ihr Beschwerdeschreiben solche Auslegungen zuläßt. Das heißt, daß unwissentlich gemachte Fehler in Ihrer Reisebeschwerde bereits dazu führen, daß Ihnen ein Großteil der zustehenden Reisepreiserstattung durch die Lappen gehen kann.
Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, solche Fehler zu vermeiden und vor allem den "richtigen Ton", die richtigen Argumente und die richtigen Schwerpunkte für Ihre Urlaubsreklamation zu finden.
Egal, ob Sie einfach keine Zeit haben sich um den Papierkram für Ihre Urlaubsbeschwerde zu kümmern oder ob Sie unsicher bei der schriftlichen Formulierung Ihres Beschwerdeschreibens sind.
- Wir übernehmen das für Sie ! -
Objektiv und mit Sachverstand setzen wir Ihre Urlaubsbeschwerde als fertiges Anschreiben an Ihren Reiseveranstalter für Sie auf.
Kurz gesagt sind wir Ihr "Ghostwriter".
Egal ob Pauschalreise, Lastminute oder Internetbuchung.
Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Schließlich ist es Ihr Geld -
Und das Schönste ist, es gibt überhaupt kein Risiko für Sie ! Versprochen !
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Dann geht's auf unserer Service-Seite weiter.
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Hier geht's zu Presseanfragen presse@reisebeschwerde.de und hier zu Werbeanfragen werbung@reisebeschwerde.de
Bitte beachten Sie! Falls der Rückkehrtag Ihrer Reise bereits 4 Woche zurückliegt, ist die gesetzliche Frist zur Beschwerdeeinreichung überschritten und es kann eh nichts mehr "anbrennen". Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns aber trotzdem auf dem Wege der Kulanz um Ihre Angelegenheit. Falls diese 4-Wochenfrist eng werden würde, raten wir Ihnen, sich unverzüglich bei Ihrem Reiseveranstalter zu melden. Schreiben Sie, daß Sie die Reise (mit Datum, Ort und Buchungsnummer) beanstanden und die Details nachreichen werden. Damit haben Sie Ihre Einspruchsfrist gewahrt und wir können uns um Ihr Problem kümmern.
Herzlichst
Ihr Reisebeschwerde-Team
(Letztes HP-update: xx.xx.xxxx)